Häufig gestellte Fragen

Können die BewohnerInnen ihre Zimmer mit eigenen Möbeln einrichten?

Bei uns ist es erwünscht, dass BewohnerInnen ihre persönlichen Gegenstände mitbringen und die Zimmer nach ihrem Geschmack gestalten. Das hilft ihnen, sich einen Teil der bisherigen Umgebung zu erhalten. Davon ausgenommen ist jedoch das Bett mit Nachttisch. Hierbei handelt es sich um spezielle Pflegebetten, die wir stellen.

Welche weiteren Zuschüsse sind neben denen der Pflegekasse möglich?

Wenn das Vermögen des Bewohners / der Bewohnerin nicht über 10.000 Euro liegt, können die Investitionskosten über ein Pflegewohngeld refinanziert werden. Dieses hängt von der Höhe der Rente ab. Den Antrag dafür kann das Seniorenhaus stellen. Wenn die Rücklagen kleiner als 2.600 Euro sind und auch die Angehörigen kaum Vermögen besitzen, kann Soziahilfe beantragt werden. Den Antrag müssen die Angehörigen jedoch selbst stellen.

Wie gehen Sie bei Ihrer Aufnahme bzw. der eines Angehörigen vor?

Vor einer stationären Aufnahme nehmen Sie vorab Kontakt mit Ihrer zuständigen Krankenkasse auf und beantragen einen Pflegegrad – sofern das noch nicht geschehen ist. Für die stationäre Heimaufnahme benötigen wir eine Notwendigkeitsbescheinigung oder aber die Kostenzusage der Krankenkasse. Hier wird Ihnen Ihre Krankenkasse behilflich sein.

Benötigen die Angehörigen eine Vollmacht?

Ob und wann eine Vollmacht erteilt wird, bleibt BewohnerInnen und Angehörigen selbst überlassen. Wir raten jedoch dazu, diese Angelegenheit frühzeitig zu thematisieren und ggf. eine Vollmacht aufzusetzen.

Wie wird das Waschen der Bekleidung organisiert?

Pflegekräfte sammeln die getragene Kleidung der BewohnerInnen in einem eigenem Wäschesack. Dreimal pro Woche geben wir die Säcke an eine externe Wäscherei. Hierdurch entstehen keine weiteren Kosten für die BewohnerInnen, falls keine chemische Reinigung notwendig ist.

St. Cornelius Seniorenhaus
Heesstr. 2-10
41751 Viersen
Telefon: 02162 482-0
Fax: 02162 482-1307
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